Altholz AI/AII/AIII ungebrochen
oder als Baggervorbruch.
Dazu zählen naturbelassenes oder lediglich mechanisch bearbeitetes Altholz der Klasse AI, aber auch gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz der Klasse AII.
Eine Anlieferung von AIII Holz (Altholz mit halogenorganischen Verbindungen) ist nur ungebrochen und nach Rücksprache möglich, da es vor dem Schreddern sortiert werden muss.